Wer seine Entscheidung in einem Organspendeausweis festhält, schafft Klarheit und erspart seinen Angehörigen unter Umständen eine große Belastung.
Wenn aus medizinischer Sicht eine Organ- oder Gewebespende in Frage kommt, ist zunächst der persönliche Wille des Verstorbenen maßgebend. Jede Entscheidung ist für Ärzte und Angehörige bindend.
Liegt keine Erklärung vor, werden die Angehörigen befragt und gebeten, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.
Eine Organentnahme ist nur möglich, wenn der Tod des Spenders von zwei unabhängigen Ärzten festgestellt wird. Für die zweifelsfreie Feststellung des Todes sind die Kriterien des Gesamthirntodes maßgebend.
Mit einem Organspendeausweis kannst Du Dich für oder gegen eine Spende aussprechen. Du kannst Dich aber auch auf verschiedene Organe oder Gewebe beschränken. Ab dem 16. Lebensjahr kannst Du Deine Bereitschaft zur Spende erklären.
Hallo Ihr Schulabgänger sowie Azubis! Euren Start ins Berufs- leben erleichtern wir Euch mit Vorteilen der BKK Herkules vor Ort. Kontakt hier: info@bkk-herkules.de